taz-Titel zum Urteil über digitales Erbe

Schon wieder ein nicht ganz einfacher Tag für einen Einser-Redakteur.

Sollen wir irgendwas zu Trump machen, der gerade die Nato sprengt. Aber nein, dann sprengt er sich doch nicht.

Oder zu Puigdemont, der jetzt doch abgeschoben wird. Oder vielleicht aber auch nicht.

Oder zu den Funklöchern, die der Verkehrsminister bekämpft.

Am Ende haben wir uns dann für das Urteil des Bundesgerichtshof, der Facebook dazu verurteilt hat, Verwandten den Zugang zum Profil von Verstorbenen zu gewährleistet – als digitales Erbe sozusagen.

Den ganzen Tag hatte ich auf meinem Zettel stehen:

„Es gibt ein Leben nach dem – auf Facebook“.

Bis mir dann plötzlich klar wurde: Ich muss nur einen Buchstaben ändern:

 

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