verboten zur Diskussion um den §219a verboten, die klein Seite-1-Kolumne der taz, hat ein paar Abmerkungen zur neuesten Wendung im Streit um den §219a, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet: Teilen mit:Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Beitragsdatum 14. März 2018 Veröffentlicht in taz, verboten Schlagwörter 219a, Abtreibung Vorheriger Beitrag: taz-Titel zum Abgang von Sigmar Gabriel Nächster Beitrag: Eine Kachel für Seehofer und den Islam Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechenDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
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