verboten zur Diskussion um den §219a verboten, die klein Seite-1-Kolumne der taz, hat ein paar Abmerkungen zur neuesten Wendung im Streit um den §219a, der „Werbung“ für Abtreibungen verbietet: Teilen mit: Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook Veröffentlichungsdatum 14. März 2018 Veröffentlicht in taz, verboten Schlagwörter 219a, Abtreibung Vorheriger Beitrag: taz-Titel zum Abgang von Sigmar Gabriel Nächster Beitrag: Eine Kachel für Seehofer und den Islam Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechenDu musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.
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