Mieter:innen dürfen ihre Untermieter:innen nicht abzocken. Das hat der Bundesgerichtshof in einem höchstrichterlichen Urteil festgestellt. Was super klingt, dürfte für viele Mieter:innen und ihre Untermieter:innen fatal sein. Denn eigentlich haben nur die Vermieter:innen einen guten Vorwand bekommen, bestehen Verträge zu beenden.
In meinem wochentaz-Kommentar zu dem Urteil fordere ich daher eine Liberalisierung des Anspruchs auf Untervermietung. Und eine staatliche Kontrolle der Mietverträge.