Kommentar zum Adoptionsrecht für lesbische Paare

Noch so ein Thema mit dem ich mich in diesem Jahr mehrfach befasst habe: das Adoptiosnrecht für lesbische Mütter. Die sind, selbst wenn sie verheiratet sind, längst nicht mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt und müssen die Neugeborenen ihrer Partnerinnen immer noch adoptieren. Durch eine Reform des Adoptionsverfahrens sollte jetzt auch noch eine Zwangsberatung hinzukommen. Das wurde eine Blockade des Bundesrates nun endgültig abgewehrt.

Ist jetzt alles gut? Bei weitem nicht. Aber man muss sich ja schon freuen, wenn die Schnecke namens Fortschritt nicht rückwärts kriecht. Also habe ich mal wieder einen Kommentar zum Thema geschrieben.

Das eigentlich eine viel weitreichendere Reform des Familienrechts notwendig wäre, hatte ich bereits in einem Debattentext im Juli erklärt.

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