Ein Islamist, der als Gefährder eingestuft wird, wird abgeschoben, obwohl ein Gericht das verbietet, weil ihm Folter drohen könne. Es verlangt jetzt seine Rückholung.
Ist das nicht totaler Irrsinn, der den Rechtspopulisten in die Hände spielt?
Im Leitkommentar der Montagsausgabe versuche ich eine Antwort zu geben.